Vor genau sieben Jahren trat die Ehe für alle in Kraft. Viele queere Eltern hofften darauf mit dem 1. Oktober 2017 endlich rechtliche Gleichstellung zu erlangen. Doch die Benachteiligung von queeren Familien und Kindern, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, besteht fort. Denn mit der Einführung der Ehe für alle wurde weder das bestehende Abstammungsrecht angepasst noch wurden Mehrelternkonstellationen rechtlich anerkannt. Nach derzeit geltender Rechtslage ist die gemeinsame Adoption möglich geworden, sicherlich eine Errungenschaft. Für lesbische Paare, die gemeinsam schwanger werden, ist jedoch weiterhin eine (Stiefkind-)Adoption erforderlich, um eine gemeinsame rechtliche Elternschaft nach einer Geburt zu erlangen.
Die Initiative nodoption hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die du hier nachlesen kannst: https://www.nodoption.de